Übungsleiterpauschale: Was ist das, und für wen gilt sie?

Einnahmen als Übungsleiter im Verein sind bis zu einem Jahresbetrag steuerfrei. Hier steht, welcher Betrag gilt, welche Voraussetzungen es gibt und worauf du achten solltest.

Die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) macht Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter bis zu einem festen Jahresbetrag steuerfrei.

Der Jahresbetrag

Der steuerfreie Jahresbetrag, nach dem Jahr seines Inkrafttretens
Gilt abBetrag im Jahr
20263.300,00 €
20213.000,00 €
20132.400,00 €

Die Voraussetzungen

Begünstigte Tätigkeitzum Beispiel als Übungsleiter, Ausbilder oder Betreuer.
Gemeinnütziger ZweckDie Tätigkeit geschieht im Auftrag eines gemeinnützigen Vereins oder einer öffentlichen Stelle, etwa einer Volkshochschule. Ein kommerzielles Fitnessstudio gehört nicht dazu.

Gut zu wissen

Der Betrag gilt einmal je Person und Jahr, auch wenn du für mehrere Vereine arbeitest.

So hilft dir Cadenzo

Markierst du einen Auftraggeber als begünstigt, zeigt dir das Widget Übungsleiterpauschale auf der Startseite, wie viel der Pauschale rechnerisch schon verbraucht ist. Wie du es einrichtest: Umsatzsteuer und Übungsleiterpauschale: Was trägt Cadenzo ein?.

Das ist eine allgemeine Information, keine Steuerberatung. Ob die Pauschale für dich gilt, klärst du mit deinem Verein oder einer Steuerberatung.

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